Fakten - 22. November 1567

22. November 1567

Herzog Albrecht V. schränkt den Weißbierausschank stark ein

München * Herzog Albrecht V. erlässt ein Mandat, das den Ausschank von Weißbier stark einschränkt.  

  • Es darf fortan nur mit eigenem oder im Ausland gekauften Weizen gebraut werden.
  • Der Ausschank von Weißbier ist nur in den Städten und Märkten jenseits der Donau in Richtung Bairischer Wald erlaubt.
  • Neue Weißbierbrauereien dürfen bei Strafe nicht mehr errichtet werden,
  • auch deshalb, weil beim Brauen große Mengen Weizen verschwendet werden.

Denn, so der Herzog weiter, das Weißbier ist „gar ein unnuez getranck, [...] das weder fueert noch nert, weder sterck, krafft noch macht gibt, und dahin gericht ist, das es die Zechleut, oder diejenigen dies trincken, nur zu mehrerm trincken raitzt und ursacht“Allerdings, mehr kann man sich doch von einem Getränk nicht erwarten.

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