München-Theresienwiese * Als sich der Wiesnwirt Steyrer Hans nicht an das polizeiliche Verbot hält und erneut mit seiner Belegschaft in festlich geschmückten Wagen zum Oktoberfest fährt, muss er eine Strafe von 100 Mark zahlen.

München-Theresienwiese * Als sich der Wiesnwirt Steyrer Hans nicht an das polizeiliche Verbot hält und erneut mit seiner Belegschaft in festlich geschmückten Wagen zum Oktoberfest fährt, muss er eine Strafe von 100 Mark zahlen.
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Personen: Steyrer Hans Wiesnwirt
Suchbegriffe: Oktoberfest, Einzug der Wiesnwirte
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