Fakten - 1279

Die Franziskaner dürfen Nutznießer von Vermögen und Grundstücken sein

Rom-Lateran - München * Papst Nikolaus III. entscheidet, dass der Orden der Franziskaner Nutznießer von Vermögen und Grundstücken sein dürfen. Nach der Auffassung des höchsten Kirchenvertreters verletzen die Franziskaner ihr Armutsgelübde dadurch nicht, da ja letztlich er, der Papst, der eigentliche Eigentümer sei. 

Nun gehen auch die Münchner Barfüßer allmählich zu einer abgemilderten Praxis des Besitzes über und nehmen bewegliches und unbewegliches Eigentum für ihr Kloster an. 


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Personen: Nikolaus III. Papst

Suchbegriffe: Franziskaner-Mönche, Vermögen, Grundstücke, Barfüßer, Armutsgelübde, Papst

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