Fakten - 1279

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Die „Franziskaner“ dürfen Nutznießer von Vermögen und Grundstücken sein

Rom-Lateran - München * Papst Nikolaus III. entscheidet, dass der Orden der „Franziskaner“ Nutznießer von Vermögen und Grundstücken sein dürfen.

Nun gehen auch die Münchner „Barfüßer“ allmählich zu einer abgemilderten Praxis des Besitzes über und nehmen bewegliches und unbewegliches Eigentum für ihr Kloster an.

Nach der Auffassung des höchsten Kirchenvertreters verletzen die „Franziskaner“ ihr Armutsgelübde dadurch nicht, da ja letztlich er, der Papst, der eigentliche Eigentümer sei.

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