München * In Bayern dürfen nur noch solche Personen an einer Hinrichtung teilnehmen, die ein „ernstes Interesse“ an ihr bekunden können.

München * In Bayern dürfen nur noch solche Personen an einer Hinrichtung teilnehmen, die ein „ernstes Interesse“ an ihr bekunden können.
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Suchbegriffe: Henker, Scharfrichter, Hinrichtung
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