Fakten - Oktober 1997

Oktober 1997

Das Berliner „Kulturkaufhaus Dussmann“ umgeht das „Ladenschlussgesetz“

Berlin * Das Berliner „Kulturkaufhaus Dussmann“ umgeht mit der „Prokuristenregel“ das „Ladenschlussgesetz“.

„Leitende Angestellte“ dürfen in der Hauptstadt auch außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten arbeiten. Dussmann hat fortan wochentags bis 22.00 Uhr sowie an sechs Sonntagen im Jahr geöffnet.

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