Fakten - 23. Juni 1966

Beat-Veranstaltungen sind vergnügungssteuerpflichtig

München * Das Münchner Verwaltungsgericht verfügt, dass Beat-Veranstaltungen auch künftig vergnügungssteuerpflichtig sind, selbst wenn „durch die elektrische Tonverstärkung das Dargebotene nur als Lärm erscheint“


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Suchbegriffe: Rockmusik, Verwaltungsgericht, Vergnügungssteuer, Lärm

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