Fakten - 18. April 1371

Der Münchner Rat erhöht die Bürgerrechtsgebühr

<p><strong><em>München</em></strong> * Der Münchner Rat&nbsp;setzt die Bürgerrechtsgebühr&nbsp;auf fünf Pfund fest und damit in eine - für Arbeiter, Taglöhner, Kleinhandwerker, Dienstboten und Knechte, Mägde und Handelsdiener - unerreichbare Höhe.&nbsp;</p> <p>Um das Gemeinwesen und damit das Stadtsäckel&nbsp;durch den Zuzug unvermögender Personen nicht übermäßig zu belasten, werden besitz- und gewerbslose Zuwanderer in der jungen, aufstrebenden Stadt schon ziemlich früh zu <em>„unwillkommenen Gästen“ </em>erklärt.&nbsp;Der Rat der Stadt&nbsp;will nicht Armut, sondern leistungsfähige und finanzkräftige Menschen einbürgern.&nbsp;Umgekehrt müssen die Aufgenommen mindestens zehn Jahre in der Stadt bleiben, sonst haben sie mit einer Strafsteuer von 31 Pfund zu rechnen.&nbsp;</p>

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Suchbegriffe: Bürgerrechtsgebühr, Stadtsäckel, Bürgerrechtsgebühr, Arbeiter, Tagelöhner, Kleinhandwerker, Dienstboten, Knecht, Magd, Handelsdiener, Zuwanderer

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