Fakten - 31. Mai 1364

Strafe für eine Amts-Verweigerung (Teil II)

München * Weigert sich ein Bürger das Amt des Kämmerers oder des Steuerers anzunehmen, wird er mit einer Strafe von 31 Pfund Pfennigen belegt. 


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Suchbegriffe: Kämmerer, Steuerer

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