Fakten - 7. Februar 1789

7. Februar 1789

„Die Aufhebung der sämmtlichen Freythöfe in der Stadt betreffend“

München * Eine neue Friedhofsverordnung „Die Aufhebung der sämmtlichen Freythöfe in der Stadt betreffend“ wird erlassen. 

Auch die Friedhöfe der „Heiliggeistkirche“, der „Dreifaltigkeitskirche“ und der „Rochuskirche“ müssen aufgelassen werden. 

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