Fakten - 1381

Mittenwalder Fuhrleute müssen die „Warenniederlage“ nicht beachten

Mittenwald * Den Mittenwalder Fuhrleuten wird das Recht zugestanden, die in Partenkirchen gesetzlich festgelegte „Warenniederlage“ nicht beachten zu müssen. 


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Suchbegriffe: Mittenwald, Partenkirchen, Fuhrleute, Warenniederlage

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