Mittenwald * Den Mittenwalder Fuhrleuten wird das Recht zugestanden, die in Partenkirchen gesetzlich festgelegte „Warenniederlage“ nicht beachten zu müssen.

Mittenwald * Den Mittenwalder Fuhrleuten wird das Recht zugestanden, die in Partenkirchen gesetzlich festgelegte „Warenniederlage“ nicht beachten zu müssen.
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Suchbegriffe: Mittenwald, Partenkirchen, Fuhrleute, Warenniederlage
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