Fakten - 28. Januar 1831

König Ludwig I. erlässt eine Pressezensur

München * König LudwigI. schränkt die Pressefreiheit durch starke Zensurbestimmungen für die innenpolitische Berichterstattung in der Tages- und Wochenpresse ein.  

Zuvor hatte er drei aus dem Ausland stammende Publizisten des Landes verweisen lassen. Die Maßnahmen führen zu einer politischen Entrüstung der liberal eingestellten Bevölkerung, die in der Pressefreiheit ein extrem schützenswertes Gut sieht. 


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Personen: Ludwig I. König

Suchbegriffe: Landtag, Zensur, Presseverordnung, Pressefreiheit

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