Hambach * Die Rheinbayerische Kreisregierung unter der Leitung von Ferdinand Freyherr von Adrian-Werburg verbietet das Hambacher Fest. Begründet wird das Verbot mit
- der Ungesetzlichkeit des Versammlungszwecks,
- der politischen Diskussion und
- dem Bestreben der Auflösung der bestehenden Ordnung.
