28. Juni 1832
Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede unterdrückt die
Hambach * Feldmarschall Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede verordnet in 16 Paragraphen detaillierte Maßnahmen, mit denen die oppositionelle Volksbewegung unterdrückt werden soll. Im Einzelnen verbietet er
- öffentliche Versammlungen, politische Vereine und Verbindungen sowie
- das Tragen von schwarz-rot-goldenen Abzeichen und Fahnen.
- Er befiehlt die Entfernung der Freiheitsbäume und
- kündigt die Bestrafung der Verfasser und Verbreiter unzensierter politischer Flugschriften an.
- Für den Fall, dass die angeordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung unzureichend sein sollten, kündigt Wrede die Verhängung des Kriegszustandes an.
Im weiteren Verlauf kommt es zu 142 Gerichtsprozessen, in denen sogar sieben Todesstrafen ausgesprochen werden. Diese werden allerdings in lebenslange Haft umgewandelt.