Fakten - 5. Oktober 1799

Die Hundesteuer wird eingeführt

München * Kurfürst Max IV. Joseph genehmigt die Einführung einer Hundesteuer und der Hundemarke für „in hiesiger Haupt- und Residenzstadt München ohne Noth und blos zur Üppigkeit gehaltene Hunde“. Sie beträgt jährlich 2 Gulden. Bei Zuwiderhandlung ist eine Strafe in Höhe von 5 Gulden fällig. 


Ort:

Straße: 0

Stadtteil: 0

Personen: Max I. Joseph König

Suchbegriffe: Hund, Schweizer Hof, Hundesteuer, Hundemarke, Strafe

Koordinaten: ,