Fakten - 17. März 1802

Aufforderung zur Gründung einer Kleinkinderbewahranstalt

<p><strong><em>München - München-Lehel - Au</em></strong> *&nbsp;Die Polizeidirektion&nbsp;wird mit der Gründung einer Einrichtung beauftragt, die dann als Kleinkinderbewahranstalt&nbsp;und heute - in der Weiterentwicklung - als Kindergarten&nbsp;oder Kinderhort&nbsp;bezeichnet wird.&nbsp;</p> <p>Im Focus stehen <em>„unbemittelte Eltern, die sich außer Haus begeben müssen, um sich vom täglichen Handlohn zu ernähren“</em>.&nbsp;Denn diese <em>„müssen häufig ihre kleinen Kinder einsperren oder unbesorgten Nachbarn anvertrauen, sie auch gar frei herumlaufen lassen, wodurch Unglücksfälle entstehen und die sittliche Erziehung benachteiligt wird“</em>. &nbsp;</p> <p>Eine solche Einrichtung soll in der Stadt und im Lehel eingerichtet werden.&nbsp;Auch das Gericht ob der Au&nbsp;und das Hofmarkgericht Haidhausen&nbsp;können Vorschläge einreichen.&nbsp;</p>

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Suchbegriffe: Kleinkinderbewahranstalt, Kindergarten, Hort, Gericht ob der Au, Hofmarkgericht Haidhausen

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