Fakten - 20. Februar 1998

Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe offiziell abgeschafft

<p><strong><em>München</em></strong> * Im Freistaat Bayern&nbsp;wird die Todesstrafe&nbsp;abgeschafft. Bis dahin heißt es im Artikel 47 der Bayerischen Verfassung:&nbsp;<em>„Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung &nbsp;der Staatsregierung.“</em>&nbsp; Zum Glück hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland&nbsp;die Todesstrafe bereits im Jahr 1949 beseitigt.&nbsp;</p>

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Suchbegriffe: Todesstrafe, Henker, Scharfrichter

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