Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe offiziell abgeschafft
<p><strong><em>München</em></strong> * Im Freistaat Bayern wird die Todesstrafe abgeschafft. Bis dahin heißt es im Artikel 47 der Bayerischen Verfassung: <em>„Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung der Staatsregierung.“</em> Zum Glück hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe bereits im Jahr 1949 beseitigt. </p>
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Suchbegriffe: Todesstrafe, Henker, Scharfrichter
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