Fakten - November 1986

November 1986

Die „Ewige Flamme“ darf am Tag und in der Nacht brennen

München-Maxvorstadt * Der Stadtrat hebt die „Sparmaßnahme“, wonach die „Ewige Flamme“ im neuen „Mahnmals“ auf dem „Patz der Opfer des Nationalsozialismus“ nur an besonderen Gedenktagen beziehungsweise nur nachts brennen soll, wieder auf, weil damit die „wesentliche Symbolik des Mahnmals außer Kraft gesetzt“ würde. 

Damit wird eine mehr als peinlich zu bezeichnende Diskussion beendet. 

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