Fakten - 29. März 1960

Anwerbeabkommen für spanische Arbeitskräfte

Bundesrepublik Deutschland - Spanien * Zwischen Spanien und der Bundesrepublik Deutschland wird ein „Abkommen zur Anwerbung spanischer Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt“ abgeschlossen.


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Suchbegriffe: Anwerbeabkommen, Spanien

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