Fakten - 31. Juli 1970

Das aktive Wahlrecht wird von 21 auf 18 Jahre gesenkt

Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Durch eine Änderung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird das aktive Wahlrecht für die Bundestagswahl von 21 auf 18 Jahre gesenkt. 


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Suchbegriffe: Grundgesetz, aktives Wahlrecht, Wahlalter

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