Einstweilige Verfügung gegen das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“
<p><em><strong>München</strong></em> * Theaterdirektor Hermann Haller, der im Berliner Admiralspalast seine bekannte <em>„Haller Revue“</em> aufführt, erwirkt am Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen das Valentin-Karlstadt-Bühnenstück <em>„Im Senderaum“</em>. </p>
<p>Es geht dabei um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin, wobei nicht der Münchner Komiker, sondern der Leiter des Deutschen Theatern, Hans Gruß, der das Valentin-Bühnenstück <em>„Im Senderaum“</em> aufgeführt hat, im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen steht. </p>
<p>Hermann Haller behauptet in seiner Anklageschrift, dass Karl Valentin sein später entstandenes Bühnenstück <em>„Im Rundfunksenderaum“</em> aus dem Sketch <em>„Hinter den Kulissen des Rundfunks“</em> von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue <em>„An und Aus“</em> geklaut hätte. Der Kläger verlangt die </p>
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<li>Unterlassung der weiteren Karl-Valentin-Aufführungen, </li>
<li>Rechnungslegung über die aus den bisherigen Aufführungen erzielten Einnahmen </li>
<li>und natürlich Schadensersatz.</li>
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Straße: 0
Stadtteil: 0
Personen: Valentin Karl, Haller Hermann, Gruß Hans, Jeans Roland
Suchbegriffe: Urheberrecht, Plagiat, Bühnenstück: Im Senderaum, Admiralspalast Berlin, Berlin, Haller-Revue, Landgericht München I, Deutsches Theater
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