Fakten - 18. April 1928

18. April 1928

Das Reichsgericht in Leipzig beendet den Plagiats-Rechtsstreit

Leipzig * Das Reichsgericht in Leipzig beendet einen Rechtsstreit in letzter Instanz, in dem es um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin geht. Der Prozess dauert bereits eineinhalb Jahre und ist vom Berliner Theaterdirektor vom „Admiralspalast“, Hermann Haller, mit außergewöhnlicher Heftigkeit durch drei Instanzen durchgepeitscht worden. Vom Landgericht München I über das Oberlandesgericht München bis hinauf zum Reichsgericht in Leipzig.

Hermann Haller hat den Direktor des Deutschen Theaters in München, Hans Gruß, verklagt, weil er das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“ aufführte und verlangt dafür Schadensersatz. Der Kläger behauptet, dass Karl Valentin sein Bühnenstück „Im Senderaum“ aus dem Sketch „Hinter den Kulissen des Rundfunks“ von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue „An und Aus“ geklaut hätte.

Das höchste deutsche Gericht kommt jedoch zur Auffassung, dass sich Valentins Werk grundlegend vom Sketch von Roland Jeans unterscheidet und es sich dabei um zwei völlig eigenständige Arbeiten handelt. Der Plagiatsvorwurf gegenüber Karl Valentin und alle sonstigen Beschuldigungen werden vom Gericht als völlig haltlos zurückgewiesen.

In der Urteilsbegründung heißt es: Der Vergleich der beiden Stücke „beweise auf das bündigste, dass Karl Valentin nicht das vorbestehende Bühnenstück von Roland Jeans nachgeschrieben, sondern etwas völlig anderes eigenschöpferisch neu geschaffen habe“.

Damit stellt das Reichsgericht auch fest, dass Valentin gar nicht in der Lage ist, „etwas Vorgegebenes nachzumachen, gar nachzuschreiben oder auch nur nachzuspielen“

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