Fakten - 28. März 2014

Sepp Krätz erhält eine Bewährungs- und eine Geldstrafe von 570.000 €

<p><strong><em>München</em></strong> * Sepp Krätz wird von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I&nbsp;in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung&nbsp;zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung&nbsp;und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt.</p> <p>Das Kreisverwaltungsreferat&nbsp;hat dem Wiesnwirt vom Hippodrom&nbsp;bereits mitgeteilt, dass er nicht mehr auf‘s Frühlingsfest&nbsp;darf und seine Schanklizenz&nbsp;für seine Wirtschaft Andechser am Dom&nbsp;verlieren wird.&nbsp;Weil er dadurch&nbsp;kein Wirt mehr ist, kann er sich auch nicht für‘s Oktoberfest bewerben.&nbsp;</p>

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Personen: Krätz Sepp Wiesnwirt

Suchbegriffe: Wirtschaftsstrafkammer, Landgericht München, Steuerhinterziehung, Kreisverwaltungsreferat, Hippodrom, Frühlingsfest, Schanklizenz, Andechser am Dom

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