Fakten - 2. April 1974

Das Betteln wird deutschlandweit erlaubt

<p><strong><em>Bundesrepublik Deutschland - Bonn</em></strong> * Der Paragraf 361 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches&nbsp;wird gestrichen und damit das Betteln&nbsp;deutschlandweit erlaubt. Bis dahin wird, <em>„wer bettelt oder Kinder zum Betteln anleitet oder ausschickt“</em> mit 500 Mark oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verurteilt.&nbsp;</p>

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Suchbegriffe: Betteln, Strafgesetzbuch, Freiheitsstrafe, Geldstrafe

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