Das Betteln wird deutschlandweit erlaubt
<p><strong><em>Bundesrepublik Deutschland - Bonn</em></strong> * Der Paragraf 361 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches wird gestrichen und damit das Betteln deutschlandweit erlaubt. Bis dahin wird, <em>„wer bettelt oder Kinder zum Betteln anleitet oder ausschickt“</em> mit 500 Mark oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verurteilt. </p>
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Suchbegriffe: Betteln, Strafgesetzbuch, Freiheitsstrafe, Geldstrafe
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