Fakten - 5. Juni 1311

Die Ottonische Handfeste gibt den Ständen neue Privilegien

Landshut * Herzog Otto III. von Niederbaiern gewährt in der Ottonischen Handfeste den Niederbaierischen Ständen Privilegien und Rechte gegen die Leistung einer einmaligen Steuer. Der Adel, der Klerus sowie die Städte und Märkte erhalten dadurch für ihre Besitzungen die Niedere Gerichtsbarkeit. 


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Personen: Otto III. Herzog von Niederbaiern, Hofmark Haidhausen, Hofmark Berg am Laim

Suchbegriffe: Ottonische Handfeste, Stände, Privilegien, Rechte, Steuer, Adel, Klerus, Städte und Märkte, Niedere Gerichtsbarkeit

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