Au - Haidhausen - Untergiesing * Der „Gerichtsbezirk ob der Au negst München“ wird wegen seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen.
Die vergleichsweise große Einwohnerzahl der Ortschaften Haidhausen, Au und Niedergiesing, das sich in der Gegend um den heutigen „Nockherberg“ befindet, und der daraus resultierende Verwaltungs- und Jurisdiktionsbedarf erfordert diese Sonderstellung.
Gerade auch deshalb, weil das „Landgericht“ weit entfernt liegt und der „Richter von Wolfratshausen“ sowie der „Amtmann von Perlach“ den Verhältnissen nicht mehr gewachsen sind.
In einem ersten Schritt werden diese Orte dem „Hofoberrichter“ unterstellt.