Fakten - 20. Juni 1685

Die Hofkammer spricht sich gegen eine geschlossene Hofmark aus

Haidhausen * Auch die Hofkammer spricht sich in ihrer Stellungnahme gegen die Bitte des Haidhauser Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing aus, Haidhausen in eine geschlossene Hofmark umzuwandeln. Die Errichtung einer Leiblfing‘schen Hofmark bedeutet nämlich die Ausgliederung aus dem Gericht ob der Au. 


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Personen: Leiblfing Franz Pongraz Graf von

Suchbegriffe: Hofmark Haidhausen, Gericht ob der Au negst München, Geschlossene Hofmark, Hofkammer

Koordinaten: 48.134676, 11.599160