19. Januar 1784
Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Bierausschanks vor
München * Auswärtiges Bier darf erst dann eingeführt werden, wenn das Bier der Münchner Brauer verkauft ist. Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Ausschanks vor.
- Im ersten Los darf nur das Bier aus den Kellern der Stadt ausgeschenkt werden.
- Im zweiten Los wird jedem Brauer freigestellt, ob er sein Bier in der Stadt oder am Gasteig ausschenkt. Die Stadtkeller müssen aber vor den Märzenkellern am Gasteig öffnen.
- Im dritten Los darf das Bier nur vor der Stadt ausgeschenkt werden.
- Der Brauer, der noch keinen Bierkeller hat, soll einen bauen oder mieten.
Außerdem sollen die Brauer über die einzusiedende Biermenge eine Übereinkunft treffen und diese dem Magistrat zur Genehmigung vorlegen.