Fakten - 19. Januar 1784

19. Januar 1784

Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Bierausschanks vor

München * Auswärtiges Bier darf erst dann eingeführt werden, wenn das Bier der Münchner Brauer verkauft ist. Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Ausschanks vor.  

  • Im ersten Los darf nur das Bier aus den Kellern der Stadt ausgeschenkt werden.  
  • Im zweiten Los wird jedem Brauer freigestellt, ob er sein Bier in der Stadt oder am Gasteig ausschenkt. Die Stadtkeller müssen aber vor den Märzenkellern am Gasteig öffnen.  
  • ​Im dritten Los darf das Bier nur vor der Stadt ausgeschenkt werden.
  • ​Der Brauer, der noch keinen Bierkeller hat, soll einen bauen oder mieten.  

Außerdem sollen die Brauer über die einzusiedende Biermenge eine Übereinkunft treffen und diese dem Magistrat zur Genehmigung vorlegen. 

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