Fakten - 3. Mai 1140

3. Mai 1140

König Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof Otto I. viele Rechte

Freising * Der „Stauferkönig“ Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof in einer Urkunde das Privileg, wonach  

  • im gesamten Bistum die „Münzstätten“ bischöflich sein müssen,  
  • der Stadt Freising ein „vollberechtigter Fernhandelsmarkt“ für Salz und andere Großgüter gewährt wird und  
  • gleichzeitig die Errichtung weiterer „Fernhandelsmärkte“ im Bistum ohne königliche Legitimation ausdrücklich verboten wird.  

Bischof Otto I. von Freising, aus dem Geschlecht der Babenberger, will den Raum seines „Bistums“ alleine seinen Interessen unterordnen.  
Die monopolistische Politik des „Kirchenfürsten“ richtet sich zunächst gegen den amtierenden Herzog, das war Ottos eigener Bruder Leopold IV., aber auch gegen alle künftig regierenden Herzöge.  

In der Folge verlegt der Kirchenfürst das „Freisinger Marktrecht“ kurzerhand an das wesentlich verkehrsgünstiger gelegene Föhring.  
Damit maßt er sich ein ihm nicht zustehendes „königliches Privileg“ an.  

Dieser Flussübergang stellt jedoch für den geschäftstüchtigen „Freisinger Bischof“ eine sichere, lukrative, aber auch kostengünstige Einnahmequelle dar, da die zum Salz- und Warentransport benutzten „Saumpferde“ zuvor lange Zeit auf den herzoglichen Straßen unterwegs sind, um nur kurz vor der Isarbrücke auf „Freisinger Gebiet“ zu wechseln und es danach ebenso schnell wieder zu verlassen.  
Dazwischen kassieren die „bischöflichen Zöllner“.  

Außerdem lässt Bischof Otto I. hier eine „Salzniederlage“ und „Zollstätte“ errichten, mit der er sich den ganzen „Handel mit Salz“ zinsbar macht, und das, obwohl es für Föhring gar keine „Marktverleihungsurkunde“ gibt.  

Der Markt in Föhring beruht nur auf dem „Herkommen“, also auf einem „Gewohnheitsrecht“

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