Fakten - 27. Dezember 1798

Das Hundeverbot in den Kirchen wird erneuert

München * In einer Polizei-Erinnerung wird erneut verboten, Hunde in die Kirche mitzubringen. Begründet wird das Verbot mit der „schuldigen Ehrerbietung“ in den „Gott geheiligten Häusern“


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Suchbegriffe: Hund, Schweizer Hof, Polizei-Erinnerung, Hundeverbot in Kirchen

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