Nürnberg * Der Prozess gegen den Lebensborn e.V. endet mit der Verkündigung des Urteils. In den Prozessen konnte die Anklage den Beweis nicht erhärten, dass im Lebensborn e.V. die „gelenkte Fortpflanzung“ betrieben worden sei.
Die Richter sprechen den Verein sogar von der Beteiligung an Verbrechen frei und bestätigten ihm seinen gemeinnützigen Zweck, wonach es Heinrich Himmler und der Lebensborn-Führung darum ging, die „ledige Mutter und ihr Kind“ vor der Diffamierung durch die Gesellschaft zu schützen.
„Angestrebt wurde vielmehr, die soziale Stellung der Mutter und ihres Kindes zu erleichtern“.