Berlin * Der Euthanasiebefehl Hitlers, wird zwar erst Ende Oktober 1939 geschrieben, aber auf den 1. September 1939 rückdatiert. „Träger minderwertigen Erbgutes“ (siehe 14. Juli 1933) gelten den Nazis als „lebensunwertes Leben“. Das geheime Ermächtigungsschreiben Adolf Hitlers hat die planmäßige Tötung von 100.000 Erwachsenen und 20.000 Kindern zur Folge.
Die Verwirklichung des Euthanasieprogramms soll vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden, weshalb die unmittelbar Hitler unterstellte Kanzlei des Führers der NSDAP mit der Vorbereitung und Durchführung der Tötungsmaßnahmen beauftragt wird. Die Euthanasie-Aktion wird inoffiziell als Aktion T 4 bezeichnet, nach dem Sitz der zuständigen Dienststelle in der Berliner Tiergartenstraße 4.
Um keinen Verdacht zu erregen, werden in den Tötungsanstalten eigene Standesämter zur Ausstellung der Todesurkunden eingerichtet. Die Angehörigen erhalten eine Mitteilung, dass der Kranke „unerwartet an einer Krankheit“ gestorben und bereits eingeäschert worden ist.