Fakten - 4. Juli 1725

4. Juli 1725

Die Hieronymiten-Mönche beziehen das zur Verfügung gestellte Wohnhaus

München-Lehel - Benediktbeuern * Nachdem die Regularien abgestimmt waren, beziehen die Hieronymiten-Mönche das vom kurfürstlichen Kammerdiener von Delling zur Verfügung gestellte Wohnhaus. Das Haus enthält einen Saal, für den der Freisinger Fürstbischof Johann Franz Eckher von Kapfing und Liechteneck die Erlaubnis erteilt, diesen als provisorische Kirche einzurichten und darin die Messe zu feiern. Die Zimmer dienen drei Patres und einem Bruder als Wohnung.  

Das Klösterl am Walchensee geht anschließend um 6.000 Gulden in den Besitz des Klosters Benediktbeuern über. 

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