München * Kurfürst Carl Albrecht setzt die Statuten des Georg-Ritterordens in Kraft. Voraussetzung für die Aufnahme in den Orden ist ein 300jähriger Adelsbesitzstand und 15 altadelige Ahnen väterlicher- und mütterlicherseits.

München * Kurfürst Carl Albrecht setzt die Statuten des Georg-Ritterordens in Kraft. Voraussetzung für die Aufnahme in den Orden ist ein 300jähriger Adelsbesitzstand und 15 altadelige Ahnen väterlicher- und mütterlicherseits.
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Personen: Carl Albrecht Kurfürst
Suchbegriffe: Georgs-Ritterorden, Adelsbesitzstand
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