Kurfürst Carl Albrecht setzt die Statuten des Georg-Ritterordens in Kraft
München * Kurfürst Carl Albrecht setzt die Statuten des Georg-Ritterordens in Kraft. Voraussetzung für die Aufnahme in den Orden ist ein 300jähriger Adelsbesitzstand und 15 altadelige Ahnen väterlicher- und mütterlicherseits.