Fakten - 1768

Die Statuten des „Georgs-Ritterordens“ werden geändert

München * Die Statuten des „Georgs-Ritterordens“ werden geändert. 

Es müssen jetzt 17 statt 15 altadelige Ahnen väterlicher- und mütterlicherseits vorgewiesen werden.
Man wollte eben - als elitäre Clique - unter sich bleiben.


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Suchbegriffe: Georgs-Ritterorden, Adelsnachweis

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