Die Statuten des „Georgs-Ritterordens“ werden geändert
München * Die Statuten des „Georgs-Ritterordens“ werden geändert.
Es müssen jetzt 17 statt 15 altadelige Ahnen väterlicher- und mütterlicherseits vorgewiesen werden.
Man wollte eben - als elitäre Clique - unter sich bleiben.