Fakten - 24. April 1741

24. April 1741

Die Aufnahme von Geistlichen in den Georgs-Ritterorden wird möglich

München-Graggenau * Die Aufnahme von sechs Geistlichen in den Georgs-Ritterorden wird beschlossen. Sie müssen aber die gleiche Ahnenprobe wie die weltlichen Mitglieder erfüllen.

© 2022 Gerhard Willhalm, inc. All rights reserved.

Impressum  Sitemap  Login