Fakten - 24. April 1741

Die Aufnahme von Geistlichen in den Georgs-Ritterorden wird möglich

München-Graggenau * Die Aufnahme von sechs Geistlichen in den Georgs-Ritterorden wird beschlossen. Sie müssen aber die gleiche Ahnenprobe wie die weltlichen Mitglieder erfüllen.


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Suchbegriffe: Georgs-Ritterorden, Ahnenprobe, Geistliche

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