Fakten - 4. Mai 1315

Die Freiung des Münchner Marktplatzes wird verbrieft

München * Die Freiung des Münchner Marktplatzes wird von König Ludwig IV. dem Baiern verbrieft. Der Gunstbrie“ bezieht sich nur auf den Marktplatz. Eine generelle Regelung für alle Bausachen erhält die Stadt erst am 8. Mai 1342. Die Freiung bedeutet,  

  • dass die Stadt das alleinige Recht in Bauangelegenheiten auf diesem Platz hat, und  
  • dass die Kommune das Nutzeigentum der Immobilie Marktplatz besitzt. Damit kann die zunehmende Verengung des Areals gestoppt werden.  

Die ersten Betroffenen sind die Metzger, die ihre Fleischbänke vor das Talburgtor [= Alter Rathausturm] verlegen müssen. Dabei spielten hauptsächlich die unhaltbaren hygienischen Zustände eine Rolle. 


Ort:

Straße: Marienplatz 0

Stadtteil: 56

Personen: Ludwig IV. der Baier König

Suchbegriffe: Freiung, Marienplatz, Schrannenplatz, Gunstbrief, Fleischbänke, Metzger, Hygiene

Koordinaten: 48.13722, 11.57553