München * Der päpstliche Konkordatsentwurf wird für „unannehmbar“ erklärt.
Noch während der Regierungszeit des Grafen von Montgelas wurden Verhandlungen mit der päpstlichen Administration über die Neuordnung der Kirchenverhältnisse in die Wege geleitet. Anno 1807 stellte man die Gespräche ein, bis im Jahr 1816 der Bayerische Gesandte beim Heiligen Stuhl, Bischof Kasimir Freiherr von Häfflein, in neue Konkordats-Verhandlungen eintrat.
Da aber die Positionen der bayerischen Regierung und dem wieder erstarkten, selbstbewussten Papsttum nur schwer zu vereinbaren sind, schlägt Bayern als einzigen Gegenstand der Verhandlungen
Die Grenzen der Diözese stimmen nicht mit den Landesgrenzen überein, weshalb Bayern eine geschlossene territoriale Kirchenorganisation will und auf einen maximalen Einfluss bei der Besetzung der Bischofsstühle und damit indirekt auch auf die Pfarreien drängt. Eine Preisgabe der bisher ausgeübten staatlichen Kirchenhoheit kommt für die Regierung Montgelas nicht in Frage.