Teilnahme an der Ständeversammlung verweigert
<p><strong><em>München-Kreuzviertel</em></strong> * Die zweite Ständeversammlung in Ludwigs I. Regierungszeit beginnt. Die Sitzungsperiode dauert bis zum 29. Dezember 1831. </p>
<p>Die Mitglieder der Abgeordnetenkammer sind im Dezember des Vorjahres neu gewählt worden. Das Ergebnis brachte 62 Abgeordnete auf die christlich-konservative Regierungsseite und 66 Abgeordnete auf der fortschrittlich-liberale Bank der Opposition. </p>
<p>Weil der Monarch mit dem Wahlergebnis nicht einverstanden ist, macht er von seinem ihm verfassungsgemäß zustehenden <em>„Ausschließungsrecht“</em> bei fünf zur Opposition zählenden Abgeordneten Gebrauch und verweigert ihnen die Teilnahme an der Ständeversammlung. </p>
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Personen: Ludwig I. König
Suchbegriffe: Landtag, Verfassung, Ständeversammlung, Ausschließungsrecht, Abgeordnetenkammer
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