Fakten - 20. Februar 1831

Teilnahme an der Ständeversammlung verweigert

<p><strong><em>München-Kreuzviertel</em></strong> * Die zweite Ständeversammlung&nbsp;in Ludwigs I. Regierungszeit beginnt. Die Sitzungsperiode dauert bis zum 29. Dezember 1831. &nbsp;</p> <p>Die Mitglieder der Abgeordnetenkammer&nbsp;sind im Dezember des Vorjahres neu gewählt worden. Das Ergebnis brachte 62 Abgeordnete auf die christlich-konservative Regierungsseite und 66 Abgeordnete auf der fortschrittlich-liberale Bank der Opposition. &nbsp;</p> <p>Weil der Monarch mit dem Wahlergebnis nicht einverstanden ist, macht er von seinem ihm verfassungsgemäß zustehenden <em>„Ausschließungsrecht“</em> bei fünf zur Opposition zählenden Abgeordneten&nbsp;Gebrauch und verweigert ihnen die Teilnahme an der Ständeversammlung.&nbsp;</p>

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Personen: Ludwig I. König

Suchbegriffe: Landtag, Verfassung, Ständeversammlung, Ausschließungsrecht, Abgeordnetenkammer

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