München-Kreuzviertel * Die nächste Stände-Versammlung dauert vom 14. November 1842 bis zum 30. August 1843. Sie ist zu Beginn überschattet vom Ausschluss mehrerer Abgeordneter, hauptsächlich aus der Pfalz.
Den Schwerpunkt der Verhandlungen bildet wiederholt die Frage der „Erübrigungen“, deren Summe seit dem Jahr 1837 auf fast 30 Millionen Gulden angewachsen ist, und die der König ohne Beteiligung der Volksvertretung für sich beanspruchen will.
Eingespart wurden diese Gelder zum größten Teil bei Infrastrukturmaßnahmen. Dabei war der Zustand der Straßen so katastrophal, dass man amüsiert feststellte, man könne bald nicht mehr zu den Prachtbauten Ludwigs gelangen. Doch der öffentliche Straßenbau interessierte den König nicht, da ihm sonst nicht genügend Geld für „seine Sachen“ bleibt.
Zudem wird bei der Verwaltung und den Bildungseinrichtungen gespart. Der Bildungsetat bleibt dreißig Jahre lang gleich und beträgt für ganz Bayern nur ein Viertel der Zivilliste für das Königshaus.
Das Ergebnis der Stände-Versammlung ist das sogenannte „Verfassungsverständnis“, in dem der König seinen Anspruch auf die alleinige Verfügungsmacht über die „Erübrigungen“ aufgeben muss. Das Parlament erhält bei der Verwendung der Gelder ein Mitspracherecht und geht aus dieser Auseinandersetzung gestärkt hervor.