Das Bayerische Wahlgesetz wird im Landtag verabschiedet
<p><strong><em>München-Kreuzviertel</em></strong> * Zwischen dem 12. und 15. April wird das Bayerische Wahlgesetz für das Frankfurter Paulskirchenparlament im Landtag verabschiedet und nach der Zustimmung der Kammer der Reichsräte und des Staatsrats verkündet. </p>
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Suchbegriffe: Landtag, Verfassung, Ständeversammlung, Abgeordnetenkammer, Kammer der Reichsräte, Staatsrat, Paulskirchenparlament
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