Fakten - 4. Juni 1848

Eine Absichtserklärung zur Rechtspflege

München-Kreuzviertel * Im Artikel 1 des Grundlagengesetzes wird erklärt: „Die Rechtspflege soll von der Verwaltung, selbst in den untersten Behörden, gänzlich getrennt werden“.  Es dauert jedoch bis zum 10. November 1861, bis der verkündete Grundsatz verwirklicht wird.


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Suchbegriffe: Verfassung, Landtag, Ständeversammlung, Grundlagengesetz, Rechtspflege, Verwaltung

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