München-Kreuzviertel * Obwohl ihn die Verfassung dazu nicht zwingt, legt König Ludwig II. den Friedensvertrag dem Landtag vor. Nach einer teilweise hitzigen Debatte wird der bayerisch-preußische Friedensvertrag schließlich von beiden Kammern gebilligt.
An diesem Tag werden sowohl der Friedensvertrag als auch das geheime Schutz- und Trutzbündnis unterzeichnet, das Bayern verpflichtet, Preußen im Fall des Angriffs einer auswärtigen Macht durch die Unterstellung der bayerischen Armee unter preußischem Oberbefehl zu unterstützen.