30. Januar 1871
König Ludwig II. unterzeichnet die Beitritts-Verträge
München * König Ludwig II. setzt mit seiner Unterschrift die Beitritts-Verträge rückwirkend zum 1. Januar 1871 in Kraft. Doch trotz aller Zugeständnisse bedeutete die Reichsgründung für Bayern und seinen König
- eine deutliche Einschränkung der Souveränität,
- den Verlust der staatsrechtlichen Unabhängigkeit und
- eine Unterstellung der Monarchie der Wittelsbacher unter die Vorherrschaft der Hohenzollern.