Fakten - 9. April 1906

Der Entwurf zum Wahlgesetz wird eingebracht

München-Kreuzviertel * Der Entwurf zum Wahlgesetz wird erstmals nicht von der Regierung eingebracht, sondern vom Landtag in Form eines Antrags. 

  • Der Vorsitzende des Ministerrats, Clemens Graf von Podewils, unterstützt das Anliegen. 
  • In der Kammer der Reichsräte bemüht sich besonders Prinz Ludwig [III.] um die Annahme des Entwurfs.  

Damit wird die direkte Wahl und die gesetzlich geregelten Wahlkreise eingeführt. Noch immer aber gilt das relative Mehrheitswahlrecht, das die kleineren Parteien benachteiligt. 


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Personen: Podewils Clemens Graf von, Ludwig III. Prinz

Suchbegriffe: Landtag, Wahlrecht, Abgeordnetenkammer, Kammer der Reichsräte, direkte Wahl, Wahlkreise, relatives Mehrheitswahlrecht

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