München * Die Stadtkammer lässt 91 Schiltlein anfertigen und an die offiziell zugelassenen Stadtarmen verteilen. Diese müssen künftig diese Schilder beim Betteln offen auf der Brust tragen. Wer ohne diese Erlaubnis bettelt, wird in die Schergenstube gebracht und auf den Pranger gestellt.
Die Stellung dieser gewerbsmäßigen Bettler lässt sich auch an ihrer offiziellen Teilnahme an der Fronleichnamsprozession ablesen, in der sie in der Gruppe der Handwerker den Abschluss bilden.
