16. November 1566
Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat
München * Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat
- zur Einhaltung des sonn- und feiertäglichen Gottesdienstes,
- die Aufforderung zu einem gottesfürchtigen Leben und
- zur täglichen Verrichtung des Türkengebets.
Außerdem wird den Wirten verboten, an gebotenen Fasttagen, auch Freitagen und Samstagen, Fremden und Inländern öffentlich Fleisch zu essen zu geben.