Fakten - 14. Dezember 1591

Herzog Wilhelm V. befiehlt den Eid auf den Glauben abzulegen

München * Herzog Wilhelm V. befiehlt, dass neben den Beamten auch alle Offiziere, bürgerliche Obrigkeiten, Stadt- und Marktschreiber, Gerichtsprokuratoren und Schulmeister den „Eid auf den Glauben“ ablegen müssen. 


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Personen: Wilhelm V. Herzog

Suchbegriffe: Eid auf den Glauben, Beamte, Offiziere, Bürgerliche Obrigkeit, Stadtschreiber, Marktschreiber, Schulmeister, Gerichtsprokuratoren

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