München * Herzog Wilhelm V. befiehlt, dass neben den Beamten auch alle Offiziere, bürgerliche Obrigkeiten, Stadt- und Marktschreiber, Gerichtsprokuratoren und Schulmeister den „Eid auf den Glauben“ ablegen müssen.

München * Herzog Wilhelm V. befiehlt, dass neben den Beamten auch alle Offiziere, bürgerliche Obrigkeiten, Stadt- und Marktschreiber, Gerichtsprokuratoren und Schulmeister den „Eid auf den Glauben“ ablegen müssen.
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Straße: 0
Stadtteil: 0
Personen: Wilhelm V. Herzog
Suchbegriffe: Eid auf den Glauben, Beamte, Offiziere, Bürgerliche Obrigkeit, Stadtschreiber, Marktschreiber, Schulmeister, Gerichtsprokuratoren
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