Fakten - 14. Dezember 1591

14. Dezember 1591

Herzog Wilhelm V. befiehlt den Eid auf den Glauben abzulegen

München * Herzog Wilhelm V. befiehlt, dass neben den Beamten auch alle Offiziere, bürgerliche Obrigkeiten, Stadt- und Marktschreiber, Gerichtsprokuratoren und Schulmeister den „Eid auf den Glauben“ ablegen müssen. 

© 2022 Gerhard Willhalm, inc. All rights reserved.

Impressum  Sitemap  Login