Nürnberg * Kaiser Carl V. schließt mit den evangelischen Reichsständen den Nürnberger Religionsfrieden. Gegen Bezahlung einer Türkenhilfe dürfen sie ihre Religion vorläufig frei ausüben.

Nürnberg * Kaiser Carl V. schließt mit den evangelischen Reichsständen den Nürnberger Religionsfrieden. Gegen Bezahlung einer Türkenhilfe dürfen sie ihre Religion vorläufig frei ausüben.
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Suchbegriffe: Nürnberg, evangelische Reichsstände, Nürnberger Religionsfrieden, Türkenhilfe, Religionsausübung
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