Fakten - 1. Juni 1891

1. Juni 1891

Das Gewerbegerichtsgesetz tritt in Kraft

München * Das Gewerbegerichtsgesetz tritt in Kraft. In ihm ist festgelegt,

  • dass Arbeitsstreitigkeiten vor einem Gewerbegericht ausgehandelt werden können. 
  • Zudem verbietet es die Sonntagsarbeit und regelt die Kinderarbeit. 

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