München * Das Gewerbegerichtsgesetz tritt in Kraft. In ihm ist festgelegt,
- dass Arbeitsstreitigkeiten vor einem Gewerbegericht ausgehandelt werden können.
- Zudem verbietet es die Sonntagsarbeit und regelt die Kinderarbeit.

München * Das Gewerbegerichtsgesetz tritt in Kraft. In ihm ist festgelegt,
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Suchbegriffe: Gewerbegerichtsgesetz, Arbeitsstreitigkeiten, Gewerbegericht, Kinderarbeit, Sonntagsarbeit
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