München-Graggenau - Mümchen-Angerviertel * Die „Freiung“ des Münchner Marktplatzes wird von König Ludwig „dem Baiern“ verbrieft.
Damit kann nicht nur die zunehmende Verengung des Areals gestoppt werden.
Die „Freiung“ stellt vielmehr die Übertragung des Nutzeigentums der Immobilie Marktplatz auf die Kommune dar.
München * König Ludwig IV. der Baier gewährt „den Münchner Bürgern, ihrem Gut und ihren Boten“ Schutz und Geleit im ganzen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und natürlich in den baierischen Herzogtümern.
München * König Ludwig IV. der Baier ist - nach seiner Krönung - erstmals wieder in München.
München * König Ludwig der Baier äußert sich zum Burgfrieden wie folgt: „in der stat und uberal in den gerichtt, daz zu derselben stat gehört“.
München * König Ludwig IV. der Baier erlässt das erste Münchner Judenrecht. Es entspricht dem Augsburger Judenrecht und hebt gleichzeitig alle entgegenstehenden Vorschriften auf.
Freising * Im Auftrag des Freisinger Bischofs Konrad III. dem Sendlinger wird eine Diözesan-Beschreibung gefertigt, die sogenannte Konradinische Matrikel.
Sie beinhaltet sämtliche fürstbischöfliche Besitzungen und zählt gleichzeitig alle Einnahmen auf. Daneben enthält sie eine präzise Diözesanbeschreibung, die alle Kirchen, Kapellen, Klöster und Friedhöfe aufführt.